Losung des Tages

15. Oktober 2025

Ihr sollt in Freuden ausziehen und im Frieden geleitet werden.
Jesaja 55,12

Die 72 Jünger kehrten zurück und berichteten voller Freude: Herr, sogar die Dämonen gehorchen uns, wenn wir uns auf deinen Namen berufen. Jesus sagte zu ihnen: Ihr sollt euch nicht darüber freuen, dass euch die Geister gehorchen. Freut euch vielmehr darüber, dass eure Namen im Himmel aufgeschrieben sind.
Lukas 10,17.18.20

Allgemeinverfügung des Landkreises nicht mehr in Kraft!

06.05.2021, 00:00 Uhr

Liebe Geschwister der EFG Hameln,

der Landkreis hat bekannt gegeben:

"Nicht mehr in Kraft sind ab Donnerstag auch die Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont, die am 20. April 2021 erlassen wurden.

Dies hat folgende Konsequenzen: ...
Die Beschränkungen der Personenzahl und die Testpflicht für die Durchführung von Gottesdiensten und anderen religiösen oder weltanschaulichen Veranstaltungen und andere Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen werden aufgehoben.

Ab Donnerstag gilt im Landkreis Hameln-Pyrmont dann erneut ausschließlich Landesrecht, also die Regeln der aktuell gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung."

Wir können also für unsere Gottesdienste zum bisherigen Modell unter Einhaltung der AHA-Regeln zurückkehren und sind nicht weiter auf nur 13 Personen beschränkt!

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