Losung des Tages

28. April 2024

Erhalte mein Herz bei dem einen, dass ich deinen Namen fürchte.
Psalm 86,11

Gott hat Jesus Christus erhöht und ihm den Namen gegeben, der über alle Namen ist, dass in dem Namen Jesu sich beugen sollen aller derer Knie, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind, und alle Zungen bekennen sollen, dass Jesus Christus der Herr ist, zur Ehre Gottes, des Vaters.
Philipper 2,9-11

Allgemeinverfügung des Landkreises nicht mehr in Kraft!

06.05.2021, 00:00 Uhr

Liebe Geschwister der EFG Hameln,

der Landkreis hat bekannt gegeben:

"Nicht mehr in Kraft sind ab Donnerstag auch die Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont, die am 20. April 2021 erlassen wurden.

Dies hat folgende Konsequenzen: ...
Die Beschränkungen der Personenzahl und die Testpflicht für die Durchführung von Gottesdiensten und anderen religiösen oder weltanschaulichen Veranstaltungen und andere Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen werden aufgehoben.

Ab Donnerstag gilt im Landkreis Hameln-Pyrmont dann erneut ausschließlich Landesrecht, also die Regeln der aktuell gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung."

Wir können also für unsere Gottesdienste zum bisherigen Modell unter Einhaltung der AHA-Regeln zurückkehren und sind nicht weiter auf nur 13 Personen beschränkt!

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