Losung des Tages

14. Januar 2025

Wer sich des Armen erbarmt, der ehrt Gott.
Sprüche 14,31

Jesus sprach zu dem jungen Mann: Willst du vollkommen sein, so geh hin, verkaufe, was du hast, und gib's den Armen, so wirst du einen Schatz im Himmel haben; und komm und folge mir nach!
Matthäus 19,21

Allgemeinverfügung des Landkreises nicht mehr in Kraft!

06.05.2021, 00:00 Uhr

Liebe Geschwister der EFG Hameln,

der Landkreis hat bekannt gegeben:

"Nicht mehr in Kraft sind ab Donnerstag auch die Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont, die am 20. April 2021 erlassen wurden.

Dies hat folgende Konsequenzen: ...
Die Beschränkungen der Personenzahl und die Testpflicht für die Durchführung von Gottesdiensten und anderen religiösen oder weltanschaulichen Veranstaltungen und andere Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen werden aufgehoben.

Ab Donnerstag gilt im Landkreis Hameln-Pyrmont dann erneut ausschließlich Landesrecht, also die Regeln der aktuell gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung."

Wir können also für unsere Gottesdienste zum bisherigen Modell unter Einhaltung der AHA-Regeln zurückkehren und sind nicht weiter auf nur 13 Personen beschränkt!

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